OZ: Späte Beitragserhebung für Kläranlagen legitimiert

Hausbesitzer in Mecklenburg-Vorpommern können noch bis 2020 für längst abgeschlossene Investitionen in das lokale Wasser- und Abwassernetz zur Kasse geben werden.

Allen Protesten von Verbänden und Bürgerinitiativen zum Trotz, beschloss der Landtag am Mittwoch das neue Kommunalabgabengesetz, das die nachträgliche Erhebung von Anschlussbeiträgen regelt. Wie der SPD-Abgeordnete Heinz Müller sagte, haben die Wasser-Zweckverbände in 95 Prozent der Fälle die Beiträge schon eingezogen. Offen sind noch Forderungen über 37 Millionen Euro. Kritiker zweifeln an der Rechtmäßigkeit der späten Erhebung. Künftig sollen zur Finanzierung von Arbeiten an Kläranlagen und Leitungen keine Beiträge mehr erhoben werden. Die Kosten sollen auf die regelmäßigen Verbrauchsgebühren aufgeschlagen werden.

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