Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG)
Information für unsere Fernwärmekunden – Ihr Dezember-Abschlag
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
um die extremen Belastungen von Fernwärmekunden abzufangen, hat die Bundesregierung beschlossen, dass Wärmekunden bereits im Dezember 2022 eine Entlastung erhalten. Der Staat übernimmt einmalig den Dezember-Abschlag für Fernwärme. Dies dient der finanziellen Überbrückung bis zur Einführung der regulären Wärmepreisbremse im Frühjahr.
Wir als Wärmeversorgungsunternehmen sind dazu verpflichtet, Ihnen für Ihre im Dezember 2022 zu leistende Zahlung für Wärmelieferungen diese finanzielle Kompensation zurückzugeben (§ 4 Absatz 1 EWSG). Die Wärmeversorgungsunternehmen werden für diesen finanziellen Ausgleich aus Mitteln des Bundes entlastet.
Mit dem EWSG bekommen wir die Möglichkeit, unsere Kunden direkt zu entlasten, indem wir die Dezember-Zahlung für Fernwärme bis zum 31.12.2022 erstatten. Die Soforthilfe Dezember wird dabei auf Ihrer Jahresrechnung 2022 ausgewiesen.
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